Artist-in-Residence-Programm

Als Beitrag zur Entwicklung der Stadt Augsburg zur Kulturmetropole empfiehlt der Kulturbeirat die Einführung eines städtischen Artist-in-Residence-Programms.

Der Kulturbeirat übermittelt dem Kulturausschuss gem. § 1 Abs. 2 Nr. 2 GeschO-
Kultubeirat folgende empfehlende Meinungsbildung:

  1. Als Beitrag zur Entwicklung der Stadt Augsburg zur Kulturmetropole empfiehlt der Kulturbeirat die Einführung eines städtischen Artist-in-Residence-Programms.
    Der Beirat ist der Überzeugung, dass Leben und Arbeiten vor Ort von nationalen und internationalen Künstlerinnen und Künstlern aus verschiedenen Sparten nicht nur zu fruchtbaren Impulsen in der eigenen Kunstszene führt, sondern auch das Renommee der Stadt Augsburg als Kulturstadt national und international bestärkt.
  2. Die Idee, die Wohnung im Obergeschoss des Brechthauses zu einer Artist-in- Residence-Wohnung zu nutzen, befürwortet der Beirat daher ausdrücklich. Dies sollte mit der Nutzungsmöglichkeit eines Ateliers im Gaswerk und einer Möglichkeit der Werkpräsentation kombiniert werden.
  3. Des Weiteren betrachtet der Beirat die Aktivitäten nichtstädtischer Akteure auf dem Gebiet „Artist in Residence“, beispielsweise durch den Verein Hoher Weg e.V. als ausdrücklich unterstützenswert.
    Die Stadt Augsburg sollte diese Projekte fördern. Neben einer finanziellen Förderung sollte auch die Möglichkeit einer (evtl. vergünstigten) für die Dauer einer Residency befristeten Vermietung adäquater städtischer Immobilien geschaffen werden.
  4. Der Kulturbeirat stellt sich für die Ausarbeitung eines solchen Artist-in-Residence- Programms beratend zur Verfügung.

Beschlossen in der Sitzung vom 20. Januar 2020.